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Ihr Weg zum Sozialgericht Konstanz
Anfahrt mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Gericht befindet sich am linken Ufer des Seerheins (Altstadtseite) unmittelbar an der neuen Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen den Anwesen der Handwerkskammer und der Fachhochschule Konstanz.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Bahnhof Konstanz aus erreichen Sie das Gericht mit den Buslinien 5, 6 und 7 ab Haltestelle"Marktstätte". Sie fahren zur Haltestelle"Untere Laube", überqueren die Fahrbahn und folgen dem Hinweisschild: Handwerkskammer bis zur Straßeneinmündung Schottenstraße (Radfahrerstraße). Dann halten Sie sich nach rechts und gehen vor bis zum Rheinufer. Das Gebäude befindet sich auf der linken Straßenseite (ca. 5 Gehminuten). Fußweg vom Bahnhof durch die Altstadt: ca. 15 Gehminuten.
Wenn Sie den Bus (Linie 1) von der Fähre in Konstanz-Staad zum Gericht nehmen wollen, fahren Sie bis zur Haltestelle"Schottenplatz". Entlang des Schulhofes des Humboldt-Gymnasiums (Fußweg) erreichen Sie die Schottenstraße und gehen dort nach rechts bis zum Rheinufer. Das Gerichtsgebäude befindet sich auf der linken Straßenseite.
Von Radolfzell bzw. Fähre Konstanz-Staad folgen Sie dem Hinweisschild:Zentrum. Unmittelbar nach der Rheinbrücke fahren Sie nach rechts (Rheinsteig - weiterhin Hinweis Zentrum). An der ersten Abbiegemöglichkeit nach rechts in die Gartenstraße entsprechend dem Hinweisschild Sozialgericht einbiegen und folgen bis zur Alfred-Wachtel-Strasse. Es handelt sich um das letzte Gebäude links.
In der näheren Umgebung des Sozialgerichts bestehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten (überwiegend Anwohnerparken). Im Hof des Gerichts (Einfahrt Alfred-Wachtel-Str.) steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.
