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Presseerklärung vom 05.07.2010

Woche der Justiz - Sozialgericht trifft Grundschule


Kurzbeschreibung: Während der vom 12. bis 16. Juli 2010 landesweit in Baden-Württemberg stattfindenden „Woche der Justiz“ wird das Sozialgericht Konstanz Grundschülern einen Einblick in die Soziale Sicherheit und die Arbeit der Sozialgerichte geben.

In der Woche der Justiz werden an vielen Gerichten in Baden-Württemberg Veranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit durchgeführt. Das Sozialgericht Konstanz möchte in diesem Jahr Soziale Sicherheit und Justiz in den Mittelpunkt stellen und hat sich gezielt an Grundschulen in Konstanz gewandt. Gerade der offene Zugang sehr junger Schüler zu diesen manchmal etwas spröden Themen macht einen besonderen Reiz aus. Die Grundschule Allmannsdorf und die Grundschule Im Wallgut, die angesprochen worden sind, haben großes Interesse gezeigt. Einige der Schulklassen werden daher einen Einblick in die Verfahren am Sozialgericht bekommen.

Zur Vorbereitung haben Richterinnen und Richter eine Schulstunde besucht und sich gemeinsam mit den Schülern den Themen zugewandt. Dies ist durchaus spielerisch und unterhaltsam geschehen. Am 12. Juli 2010 werden die Klassen in das Sozialgericht Konstanz eingeladen. Die Schüler können Richterinnen und Richter befragen und an einer öffentlichen Sitzung der 1. Kammer des Sozialgerichts teilnehmen.

Die Schüler sollen die Gelegenheit bekommen, sich mit Fragen zu beschäftigen, wie z.B.:
- Was passiert, wenn jemand krank wird? Wer bezahlt den Arzt und das Krankenhaus?
- Haben alle Erwachsenen Arbeit? Von was lebt man, wenn man arbeitslos wird?
- Ein Kind hat auf dem Schulweg einen Unfall? Wer kümmert sich darum?
- Die Großeltern arbeiten nicht mehr. Woher bekommen sie das Geld zum Lebensun-terhalt?
- Was ist eine Versicherung, was eine Sozialversicherung?
- Welche Funktion haben Richter, wenn es Streit darüber gibt? Was ist ein Zeuge?

Ziel ist es, das was Soziale Sicherheit und die dazugehörige Gerichtsbarkeit ausmachen, in altersgemäßer Form zu vermitteln.

Hintergrundinformation

Die Sozialgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädi-gungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Mit elf Berufsrichtern ist es das kleinste der acht baden-württembergischen Sozialgerichte.


Bei Rückfragen: Pressereferent: Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Roller; Tel.: 07531/207-146; Verwaltungsleiterin Linz, Tel.: 07531/207-126

Presseerklärung vom 19.03.2010

Ehrenamtliche Richter des Sozialgerichts Konstanz treffen sich in Meersburg

Die beim Sozialgericht Konstanz tätigen Richterinnen und Richter trafen sich am 18. März 2010 in den Räumen des Winzervereins Meersburg zu einem Gedankenaustausch.

91 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Landkreisen Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis sind derzeit beim Sozialgericht Konstanz berufen. Nur selten besteht allerdings die Gelegenheit, sich über den konkreten Fall in der mündlichen Verhandlung hinaus auszutauschen. Auf großes Interesse traf daher die Einladung von Direktorin Franziska Hammer, in größerer Runde miteinander über die aktuellen Probleme des Sozialrechts zu sprechen. Natürlich war die hohe Belastung der Sozialgerichte in Folge vieler Verfahren der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) ein wichtiges Thema. Dr. Steffen Roller, ständiger Vertreter der Direktorin, gab einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des vergangenen Jahres. Aber auch ganz praktische Fragen der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter kamen zur Aussprache. Rüdiger Heinz, Mitglied des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter und langjährig in diesem Ehrenamt tätig, hatte dazu manche Anregung bereit.

Ehrenamtliche Richter sind in der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen als Beisitzer tätig. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus. Die Kammern des Sozialgerichts sind in der mündlichen Verhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

 

Hintergrundinformation:

Die Sozialgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Mit elf Berufsrichtern ist es das kleinste der acht baden-württembergischen Sozialgerichte.

Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht kann nur sein, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Über die Berufung der ehrenamtlichen Richter entscheidet in Baden-Württemberg der Präsident oder Direktor des jeweiligen Gerichts. Die Entscheidung wird aufgrund von Vorschlagslisten getroffen, die je nachdem, für welche Spruchkörper ehrenamtliche Richter zu berufen sind, von unterschiedlichen Einrichtungen erstellt werden (z. B. Gewerkschaften, Interessenvertretungen der Leistungsempfänger nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Interessenvertretungen der behinderten Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern, bestimmte oberste Bundes- und Landesbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen, Zusammenschlüsse der Krankenkassen, Kreise, kreisfreie Städte).

 

Bei Rückfragen: Pressereferent: Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Roller; Tel.: 07531/207-146; Verwaltungsleiterin Linz, Tel.: 07531/207-126