Das Sozialgericht
Konstanz bietet den Beteiligten die Zuschaltung zur
mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenztechnik an
(§ 110a Sozialgerichtsgesetz – SGG).
Dabei erhalten in geeigneten
Fällen Kläger, Beklagte, Beigeladene und/oder ihre
Rechtsanwälte die Möglichkeit, von einem anderen Ort aus
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Ebenso kann die Vernehmung
von Zeugen und Sachverständigen per Videokonferenztechnik
übertragen werden.
Für weitere
Auskünfte oder Fragen zur Videokonferenzanlage beim
Sozialgericht Konstanz können Sie sich an Frau Amtsinspektorin
Münch (07531/207-112) wenden. Falls eine Zuschaltung im
vorliegenden Rechtsfall für Sie in Betracht kommt und falls
Ihnen eine geeignete Videokonferenzanlage zur Verfügung steht,
ist ein entsprechender Antrag nach § 110a SGG beim
Vorsitzenden der zuständigen Kammer zu stellen, der
hierüber entscheidet.